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K330701 - Autohaus mit Werkstatt

29410 Salzwedel, Arendseer Straße 24

VERMIETBARE_FLAECHE :  660
Zimmerzahl :  7
ANZAHL_WOHNEINHEITEN :  1
ANZAHL_GEWERBEEINHEITEN :  1
Maklerprovision : Käufer-Provision 3,57 % des Netto-Kaufpreises
Kaufpreis : 390.000 EUR


Lage
Das Verkaufsgrundstück befindet sich direkt an der Bundesstraße 190, welche den Verkehr aus östlicher Richtung nach Salzwedel reinführt.
Die Kreisstadt Salzwedel liegt im nordwestlichen Teil der Altmark. Salzwedel hat ca. 24.000 Einwohner. Benachbarte Städte sind Uelzen (ca. 44 km), Gardelegen (ca. 41 km) und Arendsee (ca. 24 km).

In der Innenstadt befinden sich viele kleine Geschäfte, Cafés, Kneipen, Restaurants und vieles mehr. Schulen und Kindergärten befinden sich in der näheren Umgebung.

Weitere Informationen zu Salzwedel finden Sie unter: www.salzwedel.de

Beschreibung
Das Gewerbeobjekt wurde 1993 als Autohaus errichtet. Es teilt sich auf in Werkstatt (ca. 200 qm), Lager (ca. 39 qm), Büro/Sozialtrakt im Erdgeschoss (ca. 72 qm) Wohnung im Obergeschoss (ca. 119 qm) und Ausstellungshalle (ca. 200 qm). Das Gebäude wurde als Typprojekt der Firma Kampa-Haus gebaut. Vor ein Stahlskelett wurden Betonplatten bzw. Fensterelemente montiert. Die Dächer sind in Trapezblechbauweise erstellt.
Die Werkstatt ist komplett gefliest. Ansonsten sind einige für eine Autowerkstatt typischen Einbauten wie 3 Hebebühnen, ein Bremsenprüfstand, Druckluft- und Abgasabsauganlage vorhanden.
Büro-, Sanitärräume und Ausstellungshalle sind ebenfalls gefliest. Die Ausstattung der Räumlichkeiten entspricht dem Baujahr. Beheizt wird das Gebäude mit einer Gaszentralheizung. Die Beheizung der Werkstatt erfolgt über ein Warmluftgebläse, welches an die Zentralheizung angeschlossen ist.
Ein Doppelcarport ist vermietet. Das auf dem Grundstück befindliche mobile Nebengebäude ist nicht Verkaufsbestandteil und wird zum Verkauf entfernt.
Vorhandenes Mobiliar ist ebenfalls nicht Verkaufsbestandteil, kann aber separat erworben werden.
Um das Gebäude herum stehen ca. 2.500 qm gepflasterte Außenfläche für Stellplätze etc. zur Verfügung.
Derzeit ist das komplette Obergeschoss vermietet. Die Mieteinheit ist in sich abgeschlossen und separat begehbar. Die Miethöhe teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit. Alle weiteren Flächen werden zum Verkauf frei.

Da das komplette Objekt derzeit noch genutzt wird, haben wir keine Innenbilder veröffentlicht.

Energieausweis:
Vom Eigentümer wurde bisher kein Energieausweis zur Verfügung gestellt. Dieser ist in Arbeit und wird ihnen spätestens bei der Besichtigung vorgelegt.

Sonstiges
Wichtige Hinweise

Bei Erwerb des Hauses wird für den Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % des verbrieften Kaufpreises fällig. Ein Bezug ist ca. 2 bis 3 Monate nach notarieller Kaufvertragsbeurkundung möglich. Bewahren Sie bitte die Privatsphäre der Eigentümer und betreten Sie das bewohnte Grundstück nicht. Vereinbaren Sie ausschließlich mit unserem Büro Ihre Besichtigung. Wir freuen uns auf Sie!
In dem Exposé sind nur die wichtigsten Eckdaten enthalten. Weitere Unterlagen liegen in unserem Büro bereit. Eventuelle Fragen können telefonisch bzw. bei einer Besichtigung besprochen werden. Zur Terminabsprache erreichen Sie unser Büro werktäglich von 09.00 ? 12.00 Uhr (dienstags bis 18.00 Uhr und donnerstags bis 16.00 Uhr). Besichtigungen sind auch am Wochenende möglich.
Unsere Angebote sind selbstverständlich freibleibend. Die genannten Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr und basieren auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Unser komplettes Verkaufs- und Vermietungsangebot finden Sie auf unserer Homepage unter: www.robra-immobilien.de
Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auf Wunsch Ansprechpartner für eine Finanzierung und örtliche Handwerker.

Holger Robra ? Immobilien
Goethestraße 55
29410 Salzwedel
+49 3901 82317
verkauf@robra-immobilien.de

Wichtige Hinweise auf die Sanierungspflicht bei Eigentumswechsel gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Käufer von nicht modernisierten und beheizten Gebäuden sind verpflichtet innerhalb von 24 Monaten nach Eigentumsübergang die im GEG festgelegten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter Anderem
? die Dämmung der Geschossdecke bzw. des Daches über beheizten Räumen (§ 47 GEG).
? die Dämmung von Warmwasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG).
? der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind (§72 GEG).
? Bauarbeiten am Haus, die mehr als 10 % der Bausubstanz betreffen. Bei Überschreitung des Grenzwertes müssen für diese Arbeiten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden (§48 GEG).
Darüber hinaus ist bei einem Eigentumswechsel die Beratung durch einen zertifizierten Energieexperten vorgeschrieben. Dieser Fachmann kann detaillierte Informationen zu den gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen liefern und über verschiedene Modernisierungsmöglichkeiten aufklären.




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