Lage Das Grundstück befindet sich an einer Ausfahrtstraße in Richtung Diesdorf und Wittingen. Koordinaten: 52.70726048413023, 11.032810770078077
Der Ort Rohrberg verfügt über eine gute Infrastruktur: Lebensmittelgeschäft, Gaststätte, Frisör, Arzt, Kindergarten und diverse Gewerbetreibende. Weiterhin gibt es in Rohrberg mehrere Sportvereine mit entsprechenden Anlagen. Weitere Informationen zu Rohrberg finden Sie unter: www.gemeinde-rohrberg.de
Beschreibung Angeboten wird ein massives Einfamilienhaus, welches in den letzten 30 Jahren teilweise modernisiert wurde. So wurde das Dach neu eingedeckt, isolierverglaste Fenster, neue Innentüren und 2016 eine Gaszentralheizung eingebaut. Ein Großteil der Außenwände wurden innenseitig wärmegedämmt, teilweise auch die Fußböden und Decken. Die angegebene Wohnfläche erstreckt sich über das Erdgeschoss. Im Dachgeschoss befindet sich zusätzlich eine kleine unbeheizte Giebelkammer. Der kleine Teilkeller des Hauses ist entsprechend seiner Beschaffenheit nicht für Abstellzwecke geeignet.
Auf dem abgeschlossenen Hof befindet sich ein Doppelcarport, von dem die Hälfte als Unterstellbereich abgegrenzt ist. Weiterhin ist eine alte Scheune Verkaufsbestandteil. Die Hofeinfahrt zwischen Scheune und Wohnhaus ist überdacht.
Energieausweis:
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Der Endenergiewert beträgt 237,39 kWh/(m²a). Die Energieeffizienzklasse ist G. In der Berechnung ist der Energiebedarf für die Wassererwärmung enthalten. Der Hauptenergieträger für die Beheizung des Gebäudes ist Gas. Das Baujahr ist mit 1905 angegeben.
Ausstattung Erdgeschoss: 4 Zimmer, Küche, Abstellraum, Bad mit ebenerdiger Dusche und Waschbecken, separates WC und Flur
Obergeschoss: 1 Bodenkammer, unausgebauter Dachboden
Die Beheizung sowie die Warmwasserbereitung erfolgen mit einer Gaskombitherme.
Das Grundstück ist an die zentrale Abwasserleitung des Ortes angeschlossen.
Laut Verfügbarkeitsübersicht der Telekom ist ein DSL-Anschluss bis zu 100 Mbit/s möglich. Der Zweckverband Breitband des Altmarkkreises hat im Ort Glasfaserleitungen zu liegen, an die bereits zahlreiche Häuser angeschlossen sind.
Sonstiges Wichtige Hinweise
Bei Erwerb des Hauses wird für den Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % des verbrieften Kaufpreises fällig. Ein Bezug ist ca. 2 bis 3 Monate nach notarieller Kaufvertragsbeurkundung möglich. Bewahren Sie bitte die Privatsphäre der Eigentümer und betreten Sie das bewohnte Grundstück nicht. Vereinbaren Sie ausschließlich mit unserem Büro Ihre Besichtigung. Wir freuen uns auf Sie!
In dem Exposé sind nur die wichtigsten Eckdaten enthalten. Weitere Unterlagen liegen in unserem Büro bereit. Eventuelle Fragen können telefonisch bzw. bei einer Besichtigung besprochen werden. Zur Terminabsprache erreichen Sie unser Büro werktäglich von 09.00 ? 12.00 Uhr (dienstags bis 18.00 Uhr und donnerstags bis 16.00 Uhr). Besichtigungen sind auch am Wochenende möglich.
Unsere Angebote sind selbstverständlich freibleibend. Die genannten Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr und basieren auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Unser komplettes Verkaufs- und Vermietungsangebot finden Sie auf unserer Homepage unter: www.robra-immobilien.de
Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auf Wunsch Ansprechpartner für eine Finanzierung und örtliche Handwerker.
Holger Robra ? Immobilien
Goethestraße 55
29410 Salzwedel
+49 3901 82317
verkauf@robra-immobilien.de
Wichtige Hinweise auf die Sanierungspflicht bei Eigentumswechsel gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Käufer von nicht modernisierten und beheizten Gebäuden sind verpflichtet innerhalb von 24 Monaten nach Eigentumsübergang die im GEG festgelegten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter Anderem
? die Dämmung der Geschossdecke bzw. des Daches über beheizten Räumen (§ 47 GEG).
? die Dämmung von Warmwasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG).
? der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind (§72 GEG).
? Bauarbeiten am Haus, die mehr als 10 % der Bausubstanz betreffen. Bei Überschreitung des Grenzwertes müssen für diese Arbeiten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden (§48 GEG).
Darüber hinaus ist bei einem Eigentumswechsel die Beratung durch einen zertifizierten Energieexperten vorgeschrieben. Dieser Fachmann kann detaillierte Informationen zu den gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen liefern und über verschiedene Modernisierungsmöglichkeiten aufklären.
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